EQUIREG® || Die internationale Chipdatenbank für Pferde! Die internationale TSchG §24a Meldestelle mit weltweiter Vernetzung!
Sie erreichen uns unter 0664/182 04 28 (Mo-Fr von 9:00 bis 19:00) oder 0900/53 00 56 (Mo-So von 0:00 bis 24:00)
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular oder senden ein Fax an: 01/715 4201
B&R Winter e.U. , Barmherzigengasse 17/5/3, A-1030 Wien
Unter diesem Link finden Sie unseren ständig aktuellen Online-Newsletter. Bitte lesen Sie diese, teils sehr wichtigen, News regelmäßig.
Sobald wir vom Bundesministerium für Gesundheit Informationen zum Thema Hund und Hundehaltung erhalten geben wir diese News
an dieser Stelle direkt an Sie weiter!
Diese Anwendung ist zu allen gängigen Browsern (IE, Mozilla, Safari, Opera) kompatibel und mit der jeweils letzten Version getestet!
Alle Pflicht felder sind farblich hervorgehoben und markiert und sind unbedingt auszufüllen (amtliche Registrierung!)
Bitte verwenden Sie immer das Datumsformat TT.MM.JJJJ (bzw. MM.JJJJ oder JJJJ), alle anderen Formate werden vom BM für Gesundheit nicht akzeptiert!
Die Erstausstellung einer EQUIREG-PETCARD® im Rahmen einer Neuregistrierung ist kostenlos.
Bitte achten Sie daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, da jeder Nachdruck kostenpflichtig ist!
Bitte ausfüllen und abschicken: gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden!
ACHTUNG: Mit 1. Juli 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 504/2008, Methoden zur Identifizierung von Equiden, in Kraft getreten.
Eine Identifizierung von Equiden, nach dieser Verordnung erfolgt durch ein lebenslang gültiges Dokument (den sogenannten Pferde-/Equidenpass).
Diese im Dokument angegebene internationale Lebensnummer (einzigartiger 15-stelligen alphanumerischen Code) entspricht dem UELN-Kodierungssystem (Universal Equine Life Number).
Die vorgeschriebene Kennzeichnung des Equiden, mittels Mikrochip, gilt lediglich als eine, wenn auch kostengünstigste und einfachste, Methode zur Sicherstellung einer eindeutigen Verbindung zwischen dem Pferde-/Equidenpass und dem Tier. Daneben können alternative Methoden der Zuordnung (zB. Zuchtbrand plus DNA-Test) genehmigt werden.zur Eigenregistrierung